SVHC, die Bezeichnung für besonders besorgniserregende Stoffe, stammt aus der EU-Verordnung REACH.
Am 17. Januar 2023 veröffentlichte die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) offiziell die 28. Tranche von neun besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC), wodurch sich die Gesamtzahl der besonders besorgniserregenden Stoffe gemäß REACH auf 233 erhöht. Unter ihnen wurden Tetrabrombisphenol A und Melamin in dieser Aktualisierung neu aufgenommen, was erhebliche Auswirkungen auf die Flammschutzmittelindustrie hat.
Melamin
CAS-Nr. 108-78-1
EG-Nr. 203-615-4
Gründe für die Einbeziehung: Gleiches Gefahrenpotenzial, das wahrscheinlich schwerwiegende Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit hat (Art. 57f – Gesundheit des Menschen); Gleiches Gefahrenpotenzial, das schwerwiegende Auswirkungen auf die Umwelt haben kann (Abschnitt 57f – Umwelt). Anwendungsbeispiele: in Polymeren und Harzen, Lacken, Klebstoffen und Dichtstoffen, Lederpflegeprodukten, Laborchemikalien.
Wie lässt sich die Einhaltung der Vorschriften erreichen?
Gemäß der EU-REACH-Verordnung muss der nachgelagerte Bereich informiert werden, wenn der Gehalt an besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) in allen Produkten 0,1 % übersteigt. Übersteigt der SVHC-Gehalt in Stoffen und zubereiteten Produkten 0,1 %, muss dem nachgelagerten Bereich ein der EU-REACH-Verordnung entsprechendes Sicherheitsdatenblatt (SDB) zur Verfügung gestellt werden. Produkte mit einem SVHC-Gehalt von über 0,1 % müssen mit einer Gebrauchsanweisung, die mindestens den Namen des SVHC enthält, an die nachgelagerten Bereiche weitergegeben werden. Hersteller, Importeure oder Alleinvertreter in der EU sind zudem verpflichtet, der ECHA SVHC-Meldungen zu übermitteln, wenn der SVHC-Gehalt eines Produkts 0,1 % übersteigt und die Exportmenge 1 t/Jahr übersteigt. Es ist außerdem wichtig zu beachten, dass ab dem 5. Januar 2021 gemäß der Abfallrahmenrichtlinie (WRRL) für nach Europa exportierte Produkte mit einem SVHC-Gehalt von über 0,1 % die SCIP-Meldung vor dem Inverkehrbringen erforderlich ist. Es ist außerdem wichtig zu beachten, dass besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) mit einem Gehalt von über 0,1 % im Sicherheitsdatenblatt des Produkts angegeben werden müssen. Der Gehalt muss angegeben werden. In Verbindung mit den REACH-Bestimmungen müssen Stoffe, deren jährliches Exportvolumen 1 Tonne übersteigt, bei REACH registriert werden. Bei einer Berechnung von 1000 Tonnen Export-APP pro Jahr muss die verwendete Triaminmenge unter 1 Tonne liegen, d. h. unter 0,1 % Gehalt, um von der Registrierung befreit zu sein.
Der Großteil unseres Ammoniumpolyphosphats aus Taifeng enthält weniger als 0,1 % Melamin.
Veröffentlichungsdatum: 06.06.2023